Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gegenstand des Vertrages
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur Erik RCT Filmproduktion GmbH nachstehend “Agentur / Auftragnehmer“ genannt mit ihrem Vertragspartner nachstehend „Kunde / Auftraggeber„ genannt.
1.2 Gegenstand ist die Erbringung kreativer und technischer Dienstleistungen (u. a. Konzeption, Dreh, Postproduktion, Livestream-Leistungen) sowie die Lieferung von Mediendateien gemäß Angebot/Leistungsbeschreibung.
1.3 Die Parteien sind sich einig: Es handelt sich um Dienstleistungen i. S. d. §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet; insbesondere wird kein Werk i. S. d. §§ 631 ff. BGB geschuldet.
1.4 Eine Abnahme als Fälligkeitsvoraussetzung ist nicht geschuldet. Zahlungspflichten sind nicht vom Leistungsfortschritt abhängig.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag kommt durch Annahme unseres Angebots in Textform zustande. Unsere Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.
2.2 Der Auftraggeber erhält ab Projektstart für 12 Monate Zugang zu unserem begleitenden Online-Videokurs (bis zu 3 Personen). Inhalte sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
3. Leistungen der Agentur
3.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind bis zu drei Korrekturschleifen je Deliverable inkludiert. Weitere Änderungen/Versionen werden nach Aufwand gemäß Angebot/Preisliste berechnet.
3.2 Wir behalten uns vor, die obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen.
3.3 Übermittelte Entwürfe/Rohschnitte/Finals sind innerhalb von 30 Kalendertagen zu prüfen. Geht innerhalb dieser Frist kein Feedback ein, gelten sie als genehmigt.
4. Nutzungsrecht
4.1 Soweit für den Dreh erforderlich, holen wir erforderliche Genehmigungen (z. B. Location, Drohne) ein; behördliche Gebühren trägt der Auftraggeber, sofern im Angebot nicht anders geregelt.
4.2 Unabhängig von jedweder Rechteübertragung behält Erik RCT das Recht, Filmsequenzen und Setfotos zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen, sofern nicht anders vereinbart.
4.3 Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den final bereitgestellten Mediendateien. Dieses Recht umfasst die Nutzung auf eigenen Websites, Messen, Social-Media-Plattformen (einschließlich bezahlter Werbeschaltungen) sowie in internen Kommunikationskanälen des Auftraggebers.
Nicht umfasst sind insbesondere TV- und Kinonutzungen. Eine solche Nutzung bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und zusätzlichen Vergütung.
Etwaige in den Mediendateien enthaltene Rechte Dritter (z. B. Musiklizenzen, Mitwirkendenrechte) bleiben hiervon unberührt und können den Nutzungsumfang zusätzlich beschränken.
4.4 Nutzungen können durch Vereinbarungen mit Mitwirkenden oder Drittlizenzen (z. B. Musik/Stock) inhaltlich/zeitlich/plattformseitig beschränkt sein; solche Beschränkungen teilen wir mit.
4.5 Rohmaterial geben wir, nur auf schriftliche Anforderung, gegen eine Herausgabevergütung heraus.
4.6 Rohmaterial und Projektdateien werden 12 Monate ab Vertragsabschluss aufbewahrt. Es gilt Best-Effort; keine Haftung für höhere Gewalt, Hardware-/Cloud-/Plattformfehler außerhalb unseres Einflussbereichs.
4.7 Nach Ablauf der initialen Aufbewahrungsfrist von 12 Monaten kann der Kunde die Speicherung der Rohmaterial und Projektdateien gegen eine jährliche Gebühr um jeweils weitere 12 Monate verlängern. Die Verlängerung erfolgt automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern sie nicht spätestens vier Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufbewahrungsperiode schriftlich gekündigt wird.
5. Haftung
5.1 Der Auftraggeber teilt uns betriebliche Sicherheits-/PSA-Anforderungen rechtzeitig mit; Grund-PSA (Helm, Sicherheitsschuhe, Warnweste) bringen wir mit.
5.2 Wir haften nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.
5.3 Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden
5.4 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller der Erik RCT Agentur übergebenen Vorlagen (Texte, Bilder, Daten, Illustrationen, Grafiken, Logos, Musik etc.) zu dem zugrunde gelegten Zweck berechtigt ist, diese mithin frei von Rechten Dritter sind bzw. dass er zu der beabsichtigten Nutzung befugt ist.
5.5 Personenbezogene Daten verarbeiten wir ausschließlich zur Vertragserfüllung nach Maßgabe der DSGVO/BDSG.
6. Vertragsdauer und Kündigungsfristen
6.1 Produktionsabsagen
Wird ein Auftrag aus Gründen, die wir nicht zu verschulden haben, nicht ausgeführt, so steht uns – ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf – eine Ausfallsumme i.H.v. 50% der kalkulierten Auftragssumme zu.
Ein Auftrag, der aus Gründen, die wir nicht zu verschulden haben, angefangen und nicht fertiggestellt werden kann, wird in voller Höhe abgerechnet. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung gemäß Angebot begonnen wurde.
6.2 Terminverschiebungen von Filmaufnahmen
Bei kurzfristigen Absagen oder Verschiebungen von Drehterminen durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare für Aufnahmeteam und Darsteller als vereinbart:
Bei Stornierung in einem Zeitraum von 14 Werktagen vor dem geplanten Drehtermin: 50% der und Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller. Hinzu kommen die Kosten für die erneute Organisation des Drehs inklusive externer Kosten wie Drehgenehmigungen und ähnlichem.
Bei Stornierungen innerhalb 7 Werktagen, jedoch minimal 3 Tagen vor dem geplanten Drehtermin: 75% der und Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller sowie 50% der Miete für das Equipment. Hinzu kommen die Kosten für die erneute Organisation des Drehs inklusive externer Kosten wie Drehgenehmigungen und ähnlichem.
Bei Stornierungen in einer Frist kürzer als 3 Werktagen vor dem geplanten Drehtermin wird der gesamte kalkulierte Drehaufwand in Rechnung gestellt.
6.3 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
6.4 Ist der Dreh aufgrund schlechter Witterung objektiv unmöglich (z. B. mehrheitlich Außenszenen), ist kostenfreie Verschiebung möglich.
6.5 Verschiebt sich der Abschluss eines Projektes aufgrund Versäumnisse des Auftraggebers um mehr als 60 Tage zum geplanten Fertigstellungstermin, welcher im Dienstleistungsvertrag vereinbart wurde, so sind seitens des Auftraggebers Verzugszinsen in Höhe von 5% des Auftragswertes pro 30 Tage zu entrichten.
7. Sonstige Bestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.